Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Sie melden Ihr Kind schriftlich an unserer Schule mit dem Formular an, dass wir Ihnen auf der folgenden Seite zur Verfügung stellen.

Wie hoch ist das Schulgeld?

Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Wie ist der weitere Ablauf, wenn mein Kind nächstes Jahr eingeschult wird?

Ein erstes Kennenlernen unser Schule kann gern am Tag der offenen Tür, den wir jedes Jahr im Herbst durchführen, stattfinden. Dazu laden wir Sie recht herzlich ein!

Die Schulanmeldung selbst dürfen Sie aber jederzeit bei uns einreichen. Mehr zum Anmeldeverfahren erklären wir hier.

Mit den Schulvertragsunterlagen (werden in der Regel bis Ende Februar versandt) erhalten Sie ebenfalls Informationen zum "0." Elternabend und die Einladung zum Schul- und Gemeindefest im Frühsommer. Bei Letzteren lernen Ihre Kinder erstmalig Ihre zukünftigen Mitschüler und Ihre/n Klassenlehrer/In kennen.

Wie kann ich mich im Verein engagieren?

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitarbeit im Schulverein. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite unter Träger und unter Unterstützung.

Was ist eine Schulpatenschaft?

Wie andere freie Schulen auch müssen wir ein Schulgeld von den Eltern verlangen. Um Kinder aus finanziell schwächeren Verhältnissen nicht zu benachteiligen, suchen wir Paten, die durch eine zweckgebundene Spende die Minderung des Schulgelds für diese Kinder ermöglichen oder den Schulplatz sogar komplett finanzieren. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an dieser Art der Unterstützung haben.

Wie kann ich der Schule helfen?

Die verschiedenen Möglichkeiten hierzu haben wir auf der Seite Unterstützung dargestellt.

Nach welcher Lese- und Schreiblehrmethode unterrichten Sie?

Wir unterrichten nach der analytisch-synthetischen Leselernmethode und arbeiten gleichzeitig mit der Anlauttabelle.

Weitere Fragen zu Unterricht und Konzept beantworten wir gern zum Tag der offenen Tür.

Wann enden Schul- und Hortvertrag?

Der Schulvertrag läuft zum 31.07. des Schlussjahres und der Hortvertrag läuft am Ende der Sommerferien nach der 4. Klasse automatisch aus. Eine Kündigung der Vertäge ist somit nicht erforderlich.

Die Kündigung des Betreuungsvertrages mit Beginn der Sommerferien ist nicht möglich.

Von diesen Regelungen ausgeschlossen sind Verträge mit Drittanbietern. Bitte denken Sie daran, Ihren Vertrag mit dem Essensanbieter fristgerecht zu kündigen.

Wie und wo kann ich die Hortstunden anpassen?

Im Verlauf der Schulzeit kann es notwendig werden, dass die Eltern die Hortstunden für ihre Kinder anpassen. Dies ist vor allem für die Ferien erforderlich. Hier finden Sie das Änderungsformular zum Ausdrucken hierfür. Bitte füllen Sie es aus und geben es bis zum 15. des Vormonats, ab dem die Änderung gültig sein soll, in der Schule ab.